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Vorschriften für das Fahren mit einem E-Scooter auf Gran Canaria

Der E-Scooter hat sich zu einer der bequemsten und schnellsten Möglichkeiten entwickelt, sich in städtischen Umgebungen fortzubewegen. Seine Beliebtheit ist so stark gewachsen, dass er nicht mehr nur ein gelegentliches Accessoire für Touristen oder Einheimische ist, sondern ein reguläres Transportmittel, das sich den Raum mit Autos, Motorrädern, Fahrrädern und Fußgängern teilt. Doch nicht alles ist erlaubt: Die Vorschriften sind klar, und auf Gran Canaria gibt es Besonderheiten, die man kennen sollte, bevor man losfährt.

Welche aktuellen Vorschriften gelten für E-Scooter in Spanien?

Bevor man sich die Besonderheiten der Insel anschaut, ist es wichtig, den allgemeinen Rahmen zu verstehen, der ihre Nutzung im ganzen Land regelt. Die spanische Verkehrsdirektion (DGT) stuft E-Scooter als Fahrzeuge der persönlichen Mobilität (VMP) ein und legt spezifische Bedingungen fest, damit ihre Nutzung sicher und geordnet erfolgt.

Jüngste Änderungen im Straßenverkehrsgesetz

In den letzten Jahren hat sich das Gesetz weiterentwickelt, um sich an die zunehmende Nutzung von VMPs anzupassen. Derzeit muss jeder ab 2024 hergestellte E-Scooter zwingend über ein vom Hersteller oder Importeur ausgestelltes Fahrzertifikat verfügen, sowie über ein Dokument, das bestätigt, dass er die technischen Anforderungen erfüllt. Ältere Modelle müssen dieses Zertifikat bis spätestens 2027 besitzen. Zudem wurde die Helmpflicht im gesamten Land vereinheitlicht und die Strafen für schwere Verstöße wie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wurden verschärft.

Offizielle Definition von VMP (Fahrzeug der persönlichen Mobilität)

Die DGT definiert ein VMP als ein Fahrzeug mit einem oder mehreren Rädern, das ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben wird und eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h erreicht. Diese Kategorie umfasst E-Scooter, aber keine E-Bikes mit Tretunterstützung oder andere Geräte, die diese Geschwindigkeitsgrenzen überschreiten.

Kategorien, Geschwindigkeiten und zugelassene Bereiche

In Spanien dürfen E-Scooter nur auf städtischen Straßen fahren, auf denen die Geschwindigkeitsbegrenzung höchstens 30 km/h beträgt. Sie sind weder auf Gehwegen noch in Fußgängerzonen erlaubt und müssen die gleichen Verkehrsregeln wie andere Fahrzeuge in Bezug auf Ampeln, Schilder und Vorfahrtsregeln einhalten.

Spezifische Vorschriften für das Fahren auf Gran Canaria

Auf der Insel werden die nationalen Vorschriften durch kommunale Verordnungen ergänzt, die die Regeln an die örtliche Realität anpassen. Das bedeutet, dass die Bedingungen für das Fahren in Las Palmas de Gran Canaria nicht genau dieselben sind wie in San Bartolomé de Tirajana oder Mogán.

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Mit dem E-Scooter auf Gran Canaria fahren bedeutet, die örtlichen Regeln zu kennen und einzuhalten.

Kommunale Anpassung der Vorschriften

Jede Gemeinde kann strengere Regeln festlegen, um die Sicherheit auf ihren Straßen zu gewährleisten. So ist es beispielsweise in touristisch stark frequentierten Gebieten üblich, die Geschwindigkeit auf unter 20 km/h zu begrenzen oder die Nutzung von E-Scootern zu bestimmten Uhrzeiten einzuschränken.

Verbotene Bereiche und lokale Beschränkungen

In Las Palmas de Gran Canaria ist es verboten, mit E-Scootern auf der Promenade Paseo de Las Canteras und in stark frequentierten Fußgängerbereichen zu fahren. In San Bartolomé de Tirajana beschränken die Verordnungen die Nutzung in belebten Bereichen von Playa del Inglés und Meloneras, insbesondere auf Strandpromenaden und Einkaufsstraßen.

Regeln in Maspalomas, Playa del Inglés und touristischen Gebieten

In den wichtigsten Touristenzentren im Süden liegt das Ziel darin, Fußgänger zu schützen und ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten. Daher konzentriert sich die Nutzung von E-Scootern auf Radwege, Wohnstraßen und Nebenstraßen. Gehwege, Promenaden und Grünanlagen sind für diese Fahrzeuge tabu, es sei denn, eine spezielle Beschilderung erlaubt dies ausdrücklich.

Wo dürfen E-Scooter fahren – und wo nicht?

Obwohl die allgemeine Regel einfach ist, ist nicht immer klar, welche Bereiche erlaubt sind. Es lohnt sich, dies zu überprüfen, um Bußgelder zu vermeiden.

Verbot auf Gehwegen und in Fußgängerzonen

E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen, in Parks, auf Plätzen oder in Fußgängerbereichen fahren. Fußgänger haben in diesen Bereichen stets Vorrang, und die Nutzung von VMPs wird als sanktionierbarer Verstoß angesehen.

Erlaubt auf Radwegen und städtischen Straßen <30 km/h

Der sicherste und legalste Ort zum Fahren eines E-Scooters ist der Radweg. Außerdem ist die Nutzung auf städtischen Straßen erlaubt, deren Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h nicht überschreitet, wobei die Fahrtrichtung und der Straßenverlauf einzuhalten sind.

Außerortsstraßen, Tunnel, Autobahnen: streng verboten

Es ist nicht erlaubt, auf Außerortsstraßen, Durchgangsstraßen, Autobahnen, Schnellstraßen oder städtischen Tunneln zu fahren. Diese Straßen sind für schnellere Fahrzeuge ausgelegt und stellen ein erhebliches Risiko für E-Scooter-Fahrer dar.

Welche Elemente sind zum legalen Fahren vorgeschrieben?

Das Gesetz verlangt bestimmte technische und sicherheitsrelevante Anforderungen, die jeder E-Scooter und sein Fahrer erfüllen müssen.

Fahrzertifikat (Pflicht ab 2024)

Dies ist das Dokument, das bestätigt, dass der E-Scooter den technischen Vorgaben der DGT entspricht. Für neue Modelle ist es seit 2024 verpflichtend, für bestehende Modelle ab 2027.

Helm (Pflicht in ganz Spanien)

Unabhängig vom Alter des Fahrers oder der Stadt, in der er unterwegs ist, besteht Helmpflicht. Der Helm muss zugelassen und korrekt angepasst sein, um im Falle eines Unfalls seine Funktion zu erfüllen.

Lichter, Reflektoren und Klingel

Zur Gewährleistung der Sichtbarkeit muss der E-Scooter über ein Vorder- und Rücklicht, Reflektoren und eine Klingel verfügen. Außerdem muss der Fahrer bei Nacht oder schlechten Lichtverhältnissen reflektierende Kleidung tragen.

Versicherung

Das Gesetz schreibt keine Versicherung für das Fahren mit einem E-Scooter vor, dennoch ist es empfehlenswert, eine abzuschließen – insbesondere, um im Falle von Schäden an Dritten abgesichert zu sein.

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Die Einhaltung der Vorschriften beginnt mit der richtigen Ausrüstung.

Welche sind die häufigsten Bußgelder für E-Scooter?

Geldstrafen können hoch ausfallen und sich in manchen Fällen summieren.

Fahren auf Gehwegen → bis zu 200 €

Das Fahren in Fußgängerzonen ist ein leichter Verstoß, der bis zu 200 € kosten kann, zusätzlich zur sofortigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Ohne Helm oder mit Kopfhörern → bis zu 500 €

Das Nichttragen eines Helms oder das Fahren mit Kopfhörern wird mit Bußgeldern von bis zu 500 € geahndet, da dies als erhebliches Sicherheitsrisiko gilt.

Alkohol, Drogen oder überhöhte Geschwindigkeit → bis zu 1.000 €

Die schwerwiegendsten Verstöße, wie das Überschreiten der Alkoholgrenze oder das Fahren unter Drogeneinfluss, können zu Strafen von bis zu 1.000 € führen, zusätzlich zur Stilllegung des Fahrzeugs.

Empfehlungen, wenn Sie einen E-Scooter auf Gran Canaria mieten möchten

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts auf der Insel einen E-Scooter mieten möchten, lohnt es sich, einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Prüfen Sie, ob das Fahrzeug ein Zertifikat und Lichter hat

Vergewissern Sie sich vor der Abfahrt, dass der E-Scooter über ein Fahrzertifikat verfügt und dass die Lichter und Reflektoren ordnungsgemäß funktionieren.

Tragen Sie einen Helm und meiden Sie verbotene Bereiche

Auch wenn die Strecke kurz ist, ist der Helm unverzichtbar. Meiden Sie außerdem Gehwege oder Bereiche mit hoher Fußgängerfrequenz, um Strafen zu vermeiden.

Wenn Sie sich auf Gran Canaria schnell und regelkonform fortbewegen möchten, finden Sie bei Scooter and Bike Rental geprüfte E-Scooter, mit Helm inklusive und bereit für die legale Nutzung in den erlaubten Zonen. Wir freuen uns auf Ihre nächste Fahrt!

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